Was ist das Geburtshaus?
Ein Geburtshaus ist eine von Hebammen geleitete, selbständige und außerklinische Einrichtung. Ziel eines Geburtshauses ist es, Familien während der Schwangerschaft, der Geburt und darüber hinaus ganzheitlich und persönlich zu begleiten. Es will Frauen dabei unterstützen, bewusst, selbstbestimmt, seelisch und geistig gesund mit ihrer Schwangerschaft, der Geburt und ihrem Neugeborenen umzugehen.
Das Geburtshaus Saarbücken befindet sich in einem früheren Schwesterwohnheim einer ehemaligen Klinik, auf dem Schenkelberg in St. Arnual. Im Gebäude befinden sich weitere Praxen, in denen Yoga, Rückbildungsgymnastik und Babymassage angeboten werden.
In der ersten Etage liegen die fünf Räume des Geburtshauses, bestehend aus zwei Geburtszimmern, von denen eines auch als Untersuchungszimmer genutzt wird, einem Kursraum, Bad, offener Küche und Aufenthaltsräumen mit verschiedenen Sitzgelegenheiten auf insgesamt 135 qm.
Wir laden Sie herzlich ein, uns bei einem Infoabend jeden ersten Freitag im Monat um 19.00 Uhr unverbindlich kennen zu lernen.
Was passiert bei zwei gleichzeitigen Geburten?
In dem seltenen Fall, dass zwei Frauen zur gleichen Zeit im Geburtshaus betreut werden, gibt es genügend Räume um jeder Frau die nötige Ruhe und Intimität zu bieten. Da wir bei Geburten grundsätzlich zu zweit arbeiten, steht in so einem Fall für jede Gebärende eine 1:1 Betreuung zur Verfügung. Zudem vertreten wir uns in unserem Team aus vier Hebammen gegenseitig, so dass für jede Schwangere während der Rufbereitschaft jederzeit eine Hebamme erreichbar ist. Auch unsere Ausstattung reicht aus, um zwei Geburten gleichzeitig beziehungsweise in kurzem Abstand zueinander zu begleiten
Wann erfolgt die Verlegung in ein Krankenhaus?
Eine Verlegung erfolgt nach Absprache mit der Schwangeren beim Auftreten bestimmter Komplikationen oder Besonderheiten. Welche dies sein können besprechen wir in einem ausführlichen Vorgespräch mit den Paaren. Wenn eine Verlegung notwendig wird, erfolgt diese in der Regel mit dem privaten Pkw, in Notfällen mit dem Rettungswagen bzw. Baby-Notarztwagen, der in wenigen Minuten vor Ort ist.
Wer kann im Geburtshaus entbinden, wer nicht?
Grundsätzlich sollte sich die Schwangere, die im Geburtshaus gebären will, in einem körperlich gesunden Zustand befinden und der bisherige Verlauf der Schwangerschaft keine Hinweise auf Komplikationen bieten.
Darüber hinaus besteht auch für viele Frauen mit Besonderheiten die Möglichkeit der freien Wahl des Geburtsortes – was auch die Geburt in einem Geburtshaus einschließt.
Ob eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause möglich ist, bespricht die Hebamme mit Ihnen ausführlich. Eine Entscheidung wird dann gemeinsam zwischen dem Paar und der Hebamme gefällt und ist nicht unumstößlich. Das Recht auf freie Wahl des Geburtsortes besteht bis zum Abschluss der Geburt.
Wie lange bleibe ich nach der Geburt im Geburtshaus?
Die minimale Verweildauer nach der Geburt beträgt 2 Stunden. Darüber hinaus bleiben Eltern und Kind so lange sie die Betreuung der Hebamme unmittelbar benötigen, maximal 4 Stunden. Je nach Geburtszeit besucht Ihre Hebamme Sie im Anschluss noch am gleichen Tag oder am nächsten Morgen zu Hause, um eine intensive Betreuung in der Anfangsphase zu gewährleisten.